Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Während nur kurzfristige Stress-Situationen aktivierend wirken, bahnt langfristiger Stress vielen ernsthaften Erkrankungen den Weg: Körperliche Folgen wie Tinnitus, Rückenbeschwerden, Magen- und
Herz- Kreislaufprobleme nehmen zu, ebenso typische Erkrankungen der Psyche wie Burnout, Depressionen und Ängste.
In Deutschland hat sich der Anteil psychischer Störungen an den Arbeitsunfähigkeitszeiten in den letzten 30 Jahren von 2 auf 11 Prozent mehr als verfünffacht (BKK Gesundheitsreport 2010).
Die immer weiter gehenden Veränderungen in der Arbeitswelt sorgen u.a. für größere Arbeitsverdichtung, Überforderung durch Überlastung, Unterforderung durch zu geringe Gestaltungsmöglichkeit oder
auch zu viel Reibung innerhalb des Teams.
Gestaltungsmöglichkeiten der Mitarbeiter im Umgang mit psychischen Belatungen / Stress
Diese Entwicklung ist weder zwangsläufig noch unumkehrbar. Wir verfügen über Instrumente, mit denen wir unser Arbeitsleben, unseren Arbeitsplatz positiv verändern können. Auch sind wir in der Lage, die Ursachen psychischer Belastungen zu erkennen und Wege zu finden, wie man solche Belastungen abstellen oder konstruktiv bewältigen kann. Letztlich geht es um die Frage, ob man sich psychischen Belastungen passiv unterwirft oder ob man versucht seine Arbeit aktiv und konstruktiv zu beeinflussen. Wenn wir lernen wollen, schwierige Situationen zu bewältigen, müssen wir uns auch mit uns selbst beschäftigen. Wir müssen uns fragen, wie sich unsere Probleme äußern und wir müssen erkennen, welchen Anteil wir möglicherweise an der Entstehung der Probleme haben.
Wie kann der Arbeitgeber Stress und psychischen Belastungen begegnen?
Auch Arbeitgeber sind gefordert, sich für die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter einzusetzten, aus Fürsorgepflicht, vor allem aber im Eigeninteresse. Denn nur gesunde, leistungsbereite und
motivierte Mitarbeiter ermöglichen wirtschaftlichen Erfolg.
Dauerhafte Gesundheitsförderung ist nur möglich, wenn die Unternehmungsleitung die Bemühungen der Führungskräfte und der Mitarbeiter wertschätzt und unterstützt. Beispielsweise durch ein gutes
Weiterbildungsangebot im Bereich Führung und psychische Gesundheit. Viele Studien zeigen, dass der partnerschaftliche, mitarbeiterorientierte Führungsstil, der auf Fairness, Unterstützung,
Kooperation und Vertrauen basiert, besonders geeignet ist um Stress zu reduzieren.
Unser Angebot für Sie
Wir bringen Ihnen gerne die Themen Stressmanagement und psychische Belastungen in der Arbeitswelt in verschiedenen Settings näher. Wir bieten Ihnen dafür z.B.:
- Einzelcoachings (Führungskräftecoachings)
- Managementberatung (Consulting)
- Seminare und Workshops für Mitarbeiter oder Führungskräfte
- Vorträge z.B. im Rahmen von Betriebsversammlungen oder Gesundheitstagen
Was versteht man unter psychischen Belastungen?
Was sind psychische Beanspruchungen?
Nach der DIN EN ISO 10075 wird unter „Psychischen Belastungen“ die Gesamtheit aller Einflüsse, die von außen auf den Menschen einwirken und sich psychisch, d. h. auf das Erleben und Verhalten des
Menschen auswirken, verstanden.
Das bedeutet, dass die (Arbeits-)Umgebung Einfluss auf das Verhalten, Denken und Fühlen des Menschen hat. Psychische Belastung bei der Arbeit bezeichnet eine Vielzahl von Einflüssen, wie z. B.
der eingeräumte Handlungsspielraum, die Gestaltung der Arbeitszeit, Kommunikation und Informationsaustausch, die zu leistende
Arbeitsmenge. Diese Einflüsse sind zunächst neutral und beinhalten nichts Negatives oder Positives.
Doch ab wann werden psychische Belastungen zum Problem?
Sie werden zum Problem, wenn sie sich negativ beanspruchend auswirken, d.h. die Leistungsfähigkeit des Menschen überfordern. Als Beanspruchung werden die unmittelbaren Auswirkungen auf die psychische Belastung beschrieben, d. h. die individuelle Reaktion darauf. Positiv äußern sich diese z. B. durch Lerneffekte, Motivation, Steigerung des Selbstwertgefühls und des Wohlbefindens.
Psychische Belastungen wirken sich negativ aus, wenn die Anforderungen an den Menschen die vorhandene Leistungsfähigkeit (durch z. B. Fähigkeiten, Eigenschaften, Qualifikation,
Erfahrung) übersteigt.
Beispiele dafür könnten sein, dass…
- die zu leistende Arbeitsmenge nicht bewältigt werden kann,
- die Aufgaben nicht der Qualifikation entsprechen,
- man keine Unterstützung vom Vorgesetzten oder den Kolleginnen und Kollegen bekommt.
Auf Dauer kann sich das negativ auf die psychische Leistungsfähigkeit auswirken und zu Stresserleben, Ermüdung, oder aber auch Monotonie-Empfinden und Langeweile führen. Nicht selten schlagen sich negative Beanspruchungen in psychosomatischen Erkrankungen nieder.
Jeder Mensch empfindet eine Belastung anders – wie sagt man so schön: „Was für den einen Stress bedeutet ist für einen anderen gar kein Problem, sondern eine Herausforderung.“
Psychische Belastungen in Gesetzen
Genau wie bei anderen Themen im Arbeitsschutz ist es wichtig, präventiv zu handeln und frühzeitig zu intervenieren, denn auch ein Feuerlöscher sollte von Anfang an im Betrieb vorhanden
sein und nicht erst, wenn es bereits gebrannt hat.
An allen Arbeitsplätzen gilt das Arbeitsschutzgesetz und die Einhaltung der damit verbundenen Anforderungen. Ein wesentliches Instrument für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die
Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten darzustellen, ist die Gefährdungsbeurteilung.
Nachdem immer wieder belegt wird, dass die psychische Belastung am Arbeitsplatz zu krankmachenden Beanspruchungsfolgen führen kann, ist das Thema im Arbeitsschutz nicht mehr wegzudenken, denn die Folgen für die Beschäftigten, aber auch für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind immens.
Auch wenn die Brücke zum Arbeitsschutz nicht jedem gleich klar ist, ist sie dennoch da. Nach der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes im Jahre 2013 ist die psychische Belastung fester Bestandteil des ArbSchG § 5.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Sie als Arbeitgeber/in zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. In deren Rahmen müssen Sie die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen der Beschäftigten ermitteln und beurteilen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Dabei kann sich eine Gefährdung nach § 5 ArbSchG insbesondere ergeben durch:
- die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
- die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
- die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
- unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
- psychische Belastungen bei der Arbeit.
Aber nicht nur hier, sondern auch in folgenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ist die psychische Belastung Bestandteil:
- Biostoffverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Arbeitsstättenverordnung
- Mutterschutzgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Arbeitszeitgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- ArbMedVV
- Baustellenverordnung
- Maschinenrichtlinie
Was kann man zur Prävention psychischer Belastungen tun?
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat wesentliche Belastungsfaktoren bei der Arbeit benannt, die bei der Ermittlung der psychischen Belastung zu betrachten sind. Wichtig ist, dass es sich hier um tätigkeitsbezogene Belastungen handelt.
GDA-Merkmalsbereiche:
- Arbeitsinhalt/ Arbeitsaufgabe (z. B. Vollständigkeit der Aufgabe, Handlungsspielraum)
- Arbeitsorganisation (z. B. Arbeitszeit, Arbeitsunterbrechung, Pausengestaltung)
- Soziale Beziehungen (z. B. Soziale Beziehung zu Kolleginnen und Kollegen und zu Vorgesetzte)
- Arbeitsumgebung (z. B. Lärm, Beleuchtung, Arbeitsmittel)
(Quelle: Mags nrw)