Betriebliche Suchtprävention für Führungskräfte
Aufgabe der Führungskräfte in der Betrieblichen Suchtprävention
Führungskräften mit Personalverantwortung wird in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe eine Schlüsselrolle zugewiesen. Das gestufte Interventionskonzept der betrieblichen Suchthilfe ist vor rund 60 Jahren als Handlungsanleitung für Vorgesetzte entwickelt worden, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren alkoholbedingten Auffälligkeiten am Arbeitsplatz zu konfrontieren, ihnen aber zugleich Hilfe anzubieten. Das strukturierte Verfahren der modernen betrieblichen Suchtprävention sollte den Umgang mit Suchtproblemen von Beschäftigten erleichtern. Auch heute gehören Interventionen bei Auffälligkeiten im Arbeits- und Leistungsverhalten in Verbindung mit Suchtmittelkonsum, Medikamentengebrauch oder suchtbedingten Verhaltensweisen immer noch zu den herausforderndsten Aufgaben der Personalführung.
Rolle der Führungskraft in der Betrieblichen Suchtprävention
Die Rolle der Führungskräfte ist mit dem wirtschaftlichen Wandel und zunehmender Bedeutung des Human Resource Managements noch anspruchsvoller geworden. Vorgesetzte müssen Leitungsaufgaben, fachliche Anleitungsfunktionen, Personalführung, Fürsorgeauftrag, soziales Vorbildverhalten und Konfliktmanagement, um nur einige Anforderungen aufzuzählen, gleichermaßen erfolgreich bewältigen. Sie sollen in einem komplexen Interessengefüge die Beschäftigten motivieren, müssen Spannungsfelder ausbalancieren und zwar bei ständig zunehmenden Leistungsdruck und knapper werdender Personaldecke. Im Themenfeld der Suchtprävention im Unternehmen werden dabei noch speziellere Anforderungen an die Führungskräfte gestellt, die sie ohne explizite Schulung nicht bewältigen können.
Wie ich als Führungskraft erkennen kann ob ein Mitarbeitender suchtkrank ist..
Aus der Perspektive betrieblicher Suchtprävention bietet ein Interventionskonzept mit einem Stufenplan den Vorgesetzten eine gute Orientierungshilfe. Aus der Sicht der Vorgesetzten handelt es sich um ein höchst verbindliches, konsequentes Vorgehen. Dem Einstieg geht deshalb ein oftmals schwieriger, von zahlreichen Ambivalenzen begleiteter Entscheidungsprozess voraus: Ist die als unangenehm empfundene, in die Persönlichkeitssphäre des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin hinein reichende Ansprache des Suchtmittelkonsums angemessen? Welche Reaktionen löst sie bei den angesprochenen Personen und in ihrem Umfeld aus? Kosten die Gespräche und die notwendige unterstützende Begleitung der/des Beschäftigten nicht über Gebühr viel Zeit und Energie?
Ohne professionelle Schulung in Betrieblicher Suchtprävention und Gesprächsführung mit betroffenen Mitarbeitenden sind Führungskräfte diesen hochkomplexen Anforderungen ausgeliefert.
Wie ich als Führungskraft einen suchtmittelauffälligen Mitarbeiter vom Arbeitsplatz entferne...
Hemmnisse beim Vorgehen der Führungskräfte im Rahmen der Betrieblichen Suchtprävention
Für Vorgesetzte gibt es im betrieblichen System, vor allem bei psychosozialen Problemen von Beschäftigten, häufig ernst zu nehmende Handlungshemmnisse, bevor sie tätig werden. Es handelt sich dabei nicht zwangsläufig um ein Co-Verhalten oder sogar ‚Co-Abhängigkeit’.
Solange aber die frühzeitige Ansprache von Auffälligkeiten im Arbeits- und Leistungsverhalten nicht selbstverständlicher Teil der Personalführung ist, bilden betriebliche Interventionen bei gesundheitlichen, sozialen und sucht- oder suchtmittelbedingten Auffälligkeiten eine extrem hohe Hürde für Führungkräfte. Diese Hürde wird erfahrungsgemäß umso kleiner je besser die Führungskräfte in Betrieblicher Suchtprävention und im Umgang mit suchtkranken Mitarbeitern geschult sind.
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Seminar / Workshop / Coaching / Beratung für Führungskräfte Suchtprävention im Betrieb
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